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Jeden Donnerstag bei uns im Haus!

Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Seit dem 01.12.1999 gibt es keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sie keine Mängelkarte an Ihrem Fahrzeug vorfinden, achten Sie auf die Einhaltung der Termine für die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung.

So lesen Sie die Daten auf den Plaketten:

Änderungsabnahmen

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die GTÜ-Prüfingenieure Ihr Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören z.B. auch die Umrüstung auf andere Räder & Reifen, der Anbau einer Anhängerkuppling oder Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung, Höherlegung oder Spurverbreiterung).

Unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse nehmen die GTÜ-Prüfingenieure die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und die „Eintragung“ vor - auch falls Sie das passende Teilegutachten oder die Teilegenehmigung nicht mehr haben: Die GTÜ-Zentrale hat Zugriff auf sehr umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem kann im Problemfall auch über den Hersteller das passende Gutachten besorgt werden, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.


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